Krankes Kind

Wenn Ihr Kind krank ist, sollten Sie dies den betroffenen Lehrpersonen schon am ersten Tag mitteilen. Kranke Kinder müssen, auch zum Schutz der anderen Kinder, zu Hause bleiben und können den Unterricht erst wieder besuchen, wenn sie wieder vollständig gesund sind.

Ärztliches Zeugnis meist nicht nötig

Wie jedes andere Versäumnis ist eine Absenz aus Krankheitsgründen innert acht Tagen nach Wiedereintritt schriftlich zu begründen. Die Begründung gibt Ihr Kind der Klassenlehrperson ab. Für die Entschuldigung von krankheitsbedingten Absenzen in der Schule sind primär die Eltern zuständig. Ein ärztliches Zeugnis ist in der Regel nicht nötig; die Schule fordert es nur ein, wenn die Schülerin oder der Schüler aufgrund der Erkrankung eine Aufnahme- oder Abschlussprüfung versäumt hat oder die Absenz länger als drei Wochen dauert.

Vertrauensärztliche Abklärung

Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin häufig unter Angabe gesundheitlicher Gründe, so kann die Lehrperson verlangen, dass beim nächsten Fehlen die Schulärztin oder der Schularzt konsultiert wird. Im Zweifelsfall kann die Schule eine vertrauensärztliche Abklärung bei der Schulärztin oder dem Schularzt verlangen. Diese stehen unter Schweigepflicht und dürfen der Schule ohne Erlaubnis der Eltern keine medizinischen Informationen weitergeben.

Gesuche für Dispensationen

Voraussehbare Schuldispensationen aus gesundheitlichen Gründen für eine Dauer über drei Wochen müssen vom Kinderarzt oder von der Hausärztin beantragt und vom Schulärztlichen Dienst bewilligt werden. Dies gilt auch, wenn die Absenz nur ein Schulfach betrifft, beispielsweise das Turnen. In diesen Fällen füllt der Privatarzt oder die Privatärztin ein Dispensationsformular des Schulärztlichen Dienstes aus.

Eine Dispensation muss befristet werden. Vor Ablauf der Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wird ein Gesuch bewilligt, so erfährt die Schule nur die Art und die Dauer der Dispensation, aber keine medizinischen Hintergründe.

Schulärztliche Hinweise zum Verhalten bei krankheitsbedingten Absenzen, vor allem in schwereren Fällen.

nach oben