Elternrechte und Elternpflichten

Welche Erwartungen dürfen Eltern an die Schule haben? Und was erwartet die Schule im Gegenzug von ihnen? Im Schulgesetz (vor allem in § 91) und in der «Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten» sind die Rechte und Pflichten der Eltern im Detail geregelt.

Eltern haben Rechte…

Das Schulgesetz schreibt vor, dass Schule und Erziehungsberechtigte für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind. Als Eltern oder Erziehungsberechtigte haben Sie das Recht, über alles informiert zu werden, was das Leben Ihres Kindes im Schulhaus betrifft. Bei allen wichtigen Entscheiden zur Förderung Ihres Kindes werden Sie angehört. Umgekehrt ist die Schule auf Informationen aus dem Elternhaus angewiesen und nimmt Beobachtungen, Erwartungen und Bedenken der Eltern sehr ernst.

...aber auch Pflichten

Sie als Eltern sind hauptsächlich dafür verantwortlich, dass Ihr Kind die Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt: regelmässig ausgeschlafen, satt und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Zudem sind Sie verpflichtet, an den von der Schule angeordneten Elternveranstaltungen und Gesprächen teilzunehmen und dafür zu sorgen, dass Ihr Kind auch ausserhalb der Schule geeignete Bedingungen zum Lernen vorfindet. Wer diese Pflichten wiederholt missachtet, muss mit einer Busse rechnen.

nach oben