Schule und Religion

Unterschiedliche Kulturen, Religionen und Wertvorstellungen prägen das Leben in der Schweiz. Das ist auch in der Schule so.

Der Unterricht wird an den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt grundsätzlich konfessionell neutral gestaltet. Feiern mit christlichem Hintergrund, zum Beispiel Advents- oder Weihnachtsfeiern, haben in der Schule trotzdem Platz. Vorausgesetzt, dass sie die religiösen Gefühle von Schülerinnen und Schülern anderer Religionen nicht verletzen. Was das genau heisst und Weiteres rund um Religion und Schule erfahren Sie auf dieser Seite.

Der Schulkalender

Ostern, Weihnachten und weitere christliche Feiertage haben für viele Menschen in der Schweiz keine religiöse Bedeutung mehr. Kulturell prägen sie das gesellschaftliche Leben aber nach wie vor. Auch der Kalender der Schulen von Basel-Stadt orientiert sich an den christlichen Feiertagen: An Pfingsten, Auffahrt und weiteren Feiertagen ist schulfrei.

Die genauen Daten finden Sie im Schulferienkalender.

Feiern mit christlichem Hintergrund

In der Schule lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Religionen, Ethiken und Weltanschauungen kennen. Ziel ist es, das Verständnis und den Austausch in der Gesellschaft zu fördern. Auch Feiern mit religiösem Hintergrund sind möglich. Im Dezember finden zum Beispiel häufig Feiern mit christlichem Hintergrund statt. Wie bei allen Feiern mit religiösem Hintergrund sollen Kinder und Jugendliche dabei in einem gemeinschaftlichen Erlebnis die Bedeutung der Festtage und deren Werte kennenlernen. Die Feiern werden so gestaltet, dass sie die religiösen Gefühle der Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften nicht verletzen. Auch andere Religionen und deren Feste lernen die Schülerinnen und Schüler kennen. Das gilt ganz besonders für Religionen, welchen Kinder oder Jugendliche einer Klasse angehören.

Absenzen an religiösen Feiertagen

An den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt gilt die Religions- und Glaubensfreiheit. An den hohen Feiertagen Ihrer Religionsgemeinschaft darf Ihr Kind dem Unterricht fernbleiben (begründete Absenz). Teilen Sie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes die Daten frühzeitig mit. Ihr Kind muss den Schulstoff, den es an diesen Daten verpasst, vor- oder nachholen.

Absenzen aus religiösen Gründen werden unabhängig vom Familienurlaub gewährt; sie gehen also nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.

Mehr über den Familienurlaub

Während Aufnahmeprüfungen und Abschlussprüfungen werden Absenzen aus religiösen Gründen nicht gewährt. Beim Festlegen der Prüfungsdaten nehmen die Schulen auf hohe religiöse Feiertage Rücksicht.

Sport- und Schwimmunterricht

Sport ist ein fester Bestandteil des Unterrichts Ihres Kindes: Körperliche Aktivitäten wie Turnen, Schwimmen oder Ballspiele gehören zum Lehrplan und sind obligatorisch.

Im Kindergarten und in der 1. bis 4. Primarschulklasse haben Buben und Mädchen gemeinsamen Sportunterricht. Auch im Schwimmunterricht, den Ihr Kind von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule besucht, sind sie zusammen. Ab der 5. Klasse der Primarschule bleiben Buben und Mädchen für den Schwimmunterricht unter sich.

Im schulischen Sport- und Schwimmunterricht wird auf religiös begründete Kleidervorschriften Rücksicht genommen. So kann Ihr Kind zum Beispiel weitere Kleidung tragen, sofern diese es in der Bewegung nicht behindert oder gar gefährdet.

Die obligatorische Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht der Schulen von Basel-Stadt ist im Schulgesetz § 139 geregelt.

Weitere Informationen zum Schwimmunterricht finden Sie im Ratgeber
Umgang mit religiösen Fragen an der Schule

Schulausflüge und Klassenlager

Zum Unterricht Ihres Kindes gehören Tagesausflüge und Klassenlager mit auswärtigen Übernachtungen, zum Beispiel Exkursionen, Besuche auf Bauernhöfen oder Sportwochen. Die Teilnahme an Ausflügen und Klassenlagern ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Schlafräume der Kinder und Jugendlichen sind nach Geschlechtern getrennt, und ein Klassenlager wird sowohl von einer männlichen als auch von einer weiblichen Aufsichtsperson begleitet. Lehrerinnen und Lehrer kennen verschiedenste Religionen und deren Bräuche. Während Schulausflügen und Klassenlagern berücksichtigen sie diese wenn immer möglich – zum Beispiel Gebetszeiten oder Speisevorschriften.

Tragen von religiösen Symbolen

In den Schulen von Basel-Stadt gibt es keine Kleidervorschriften. Das Tragen von religiösen Symbolen ist erlaubt. Die Kleidung Ihres Kindes soll aber dem schulischen Umfeld angemessen sein. Das bedeutet, dass sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn frei bewegen können soll. Ihr Kind soll keine Kleidung tragen, die es im Lernen, im Spielen oder im Austausch mit anderen Kindern und mit Lehrpersonen behindert oder gar gefährdet.

Sexualkundeunterricht

Die Sexualaufklärung ist ein sensibles Thema. Die meisten Eltern sprechen mit ihrem Kind in der Familie über Sexualkunde. Weil jedoch nicht alle Eltern diese Aufgabe wahrnehmen wollen oder können, hat die Schule den Auftrag, die Familien durch Sexualkunde im Unterricht ergänzend zu unterstützen. Die Lehrerinnen und Lehrer gehen mit diesem Auftrag verantwortungsvoll um und stehen mit den Eltern im Dialog. Für Ihr Kind ist dieser Unterricht obligatorisch. Eine Dispensation ist nicht möglich.

Der systematische Aufklärungsunterricht findet ab der 5. Klasse der Primarschule statt. Wenn jüngere Kinder Fragen zu Körper und Sexualität stellen, gehen die Lehrpersonen in altersgerechter Form darauf ein. Sie geben den Kindern zum Beispiel zu verstehen, dass sie sich gegen ungewollte Berührungen wehren dürfen.

Religionsunterricht

In den öffentlichen Schulen von Basel-Stadt gibt es keinen obligatorischen Religionsunterricht. Die vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaften können in der Primarschule und in der Sekundarschule im Schulhaus während der normalen Unterrichtszeiten Religionsunterricht anbieten. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind in den Religionsunterricht geht. Der Besuch des Religionsunterrichts ist für Sie kostenlos; er wird von den Religionsgemeinschaften finanziert. Weitere Informationen zum Religionsunterricht an der Schule Ihres Kindes erhalten Sie bei der Klassenlehrperson.

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