Eröffnung einer Privatschule oder eines privaten Kindergartens

Für die Eröffnung einer Privatschule oder eines privaten Kindergartens braucht es eine Bewilligung des Kantons. Sie muss alle vier Jahre überprüft werden.

Das Formular finden Sie hier in einer Online-Version.

Weiter besteht auch die Möglichkeit, eine PDF-Version herunterzuladen.

Wenn die Schule bereits eine Bewilligung hat und das Angebot auf weitere Bildungsgänge oder Schuljahre ausweiten will, benutzen Sie bitte dieses Formular.

Die Mindestvorschriften des Schulärztlicher Dienstes für die Räumlichkeiten der Privatschulen finden Sie hier.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Schulgesetz (§ 130–134) festgehalten. Das Schulgesetz finden Sie unter Gesetze in der Fusszeile.