Integrative Schule

Die Volksschule Basel-Stadt ist für alle Schülerinnen und Schüler da. Deshalb werden Kinder eines Jahrgangs gemeinsam unterrichtet. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, einer Lernschwäche oder einer besonderen Begabung. Kindergarten und Primarschule besucht jedes Kind in der Nachbarschaft.

Was heisst integrativ?

Die Basis der «Schule für alle» ist der integrative Unterricht. «Integrativ» heisst «einschliessend». Die integrative Schule nimmt alle Kinder auf. Oder anders formuliert: Sie schliesst kein Kind aus. Kinder, die früher in Kleinklassen, Sonderschulen oder anderen Spezialangeboten unterrichtet wurden, gehen heute wenn immer möglich gemeinsam mit allen anderen Kindern zur Schule. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Lernschwäche oder auch besonderen Begabung erhalten die nötige Förderung innerhalb ihrer Schule, ebenso Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen. Nur wenn dies nicht möglich ist, werden Kinder in einem Spezialangebot der Volksschule oder in einer Sonderschule gefördert.

Gesetzlicher Auftrag

Die integrative Förderung aller Kinder gemäss ihren Bedürfnissen ist ein gesetzlicher Auftrag. Seit Januar 2011 ist in Basel-Stadt die Sonderpädagogik- und Spitalschulverordnung in Kraft. Sie basiert auf dem Schulgesetz und stützt sich auf das Sonderpädagogik-Konkordat.

Bildungspolitischer Hintergrund zur integrativen Schule

Weiterentwicklung der integrativen Schule

Die integrative Schule wird weiterentwickelt. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der integrativen Schule vorgelegt. 

Weitere Informationen zur Weiterentwicklung der integrativen Volksschule Basel-Stadt

Kontakt für Eltern

Bei Fragen zur individuellen Förderung Ihres Kindes ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson, dann die Schulleitung.

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