Wer entscheidet über Förderbedarf und Fördermassnahmen?

Grund- und Förderangebot

An einer Schule arbeiten neben Lehrpersonen und Förderlehrpersonen auch Fachpersonen wie Logopädinnen, Psychomotorik-Therapeuten und Sozialpädagoginnen. Gemeinsam bilden sie das pädagogische Team. Die Mitglieder des pädagogischen Teams führen regelmässig Standortbestimmungen durch und besprechen den Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler. Braucht ein Kind mehr Förderung als jene des Grundangebots (1. Stufe), entscheiden das Team und die Schulleitung über die nötigen Fördermassnahmen (2. Stufe) innerhalb ihres Förderangebots. Diese werden im Rahmen des Unterrichts umgesetzt.

Zusätzliche Unterstützung

Wenn das pädagogische Team der Meinung ist, dass ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht, die über das Förderangebot der Schule hinausgeht, werden neben der Schulleitung auch der Schulpsychologische Dienst miteinbezogen. Danach informiert die Schulleitung die Eltern und stellt einen Antrag bei der Volksschulleitung (3. Stufe). Der Schulpsychologische Dienst lädt Kind und Eltern ein und führt eine externe Abklärung durch. Auf dieser Grundlage entscheidet die Volksschulleitung über die weiteren Schritte und informiert alle Beteiligten.

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Kontakt für Eltern

Bei Fragen zur individuellen Förderung Ihres Kindes ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson, dann die Schulleitung.