Erneuerung des Universitätsvertrags und des Leistungsauftrags an die Universität Basel

Neues Kapitel für die bikantonale Partnerschaft und für die Universität Basel

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben an ihren Sitzungen vom 25. Mai 2021 den Leistungsauftrag und den Globalbeitrag von rund 1,35 Milliarden Franken an die Universität Basel für die Jahre 2022–2025 sowie den revidierten Universitätsvertrag beschlossen. Mit diesen Vorlagen zuhanden der Parlamente bekennen sich die beiden Trägerkantone zu einer ausgewogenen Partnerschaft und einer zukunftsfähigen Universität.

Teilrevision des Universitätsvertrags

Auf Basis des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (Universitätsvertrag) konnte die Universität in den letzten 15 Jahren bedeutsame Entwicklungsschritte vollziehen. Die bikantonale Trägerschaft ist somit einer der wichtigsten Meilensteine in der Geschichte der ältesten Universität der Schweiz.

In den Verhandlungen zur Leistungsperiode 2018–2021 haben sich die beiden Basel darauf verständigt, die Grundlagen der gemeinsamen Trägerschaft zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies mündete in grundlegenden Neuerungen bei der Immobiliensteuerung und -bewirtschaftung sowie dem den Trägerbeiträgen zugrundeliegenden Finanzierungsmodell. Die Anpassungen machen eine Teilrevision des Universitätsvertrags nötig, der per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.

Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2022–2025

Gleichzeitig ist der vierjährige Leistungsauftrag der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an die Universität zu erneuern. Die Trägerkantone und die Universität haben sich einvernehmlich auf den neuen Leistungsauftrag für die Periode 2022–2025 und den vierjährigen Globalbeitrag geeinigt. Den Verhandlungen lagen die neue Strategie 2022–2030 der Universität sowie deren Immobilienstrategie 2030 zugrunde.

Vom Gesamtbetrag von rund 1,355 Milliarden Franken sollen rund 969 Millionen Franken der Forschung und Lehre sowie rund 386 Millionen Franken dem Immobilienbereich zugutekommen. Gegenüber der Vorperiode 2018–2021 erhält die Universität damit 3,5 Prozent zusätzliche Mittel für Forschung und Lehre und kann gezielte Zukunftsinvestitionen vorantreiben. Für die Sparte Immobilien konnte eine Reduktion der Trägerbeiträge um 10 Prozent vorgenommen werden. Dies hat keine Abstriche bei den geplanten Bauvorhaben zur Folge.

Zukunftsfähige Basis für gemeinsame Trägerschaft und erfolgreiche Universität

Bereits in der aktuellen Leistungsauftragsperiode konnte die Universität Basel Drittmittel in Rekordhöhe einwerben und ihre Forschungsstärke unter Beweis stellen. Der für die nächsten vier Jahre gesprochene Globalbeitrag ermöglicht der Universität die Umsetzung ihrer Strategie 2022–2030: Sie wird in die Nachwuchsförderung und den digitalen Wandel, in moderne Infrastrukturen und strategische Projekte investieren und damit ihre Bedeutung als wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Standortfaktor für die Region weiter erhöhen können.   

Die Regierungen der Trägerkantone sind überzeugt, dass die vorliegende Teilrevision des Universitätsvertrags und der Leistungsauftrag 2022–2025 eine zukunftsfähige Grundlage schaffen für eine gestärkte Verankerung der Universität Basel in den beiden Basel sowie für die Fortführung ihrer dynamischen Entwicklung als Lehr- und Forschungsinstitution von höchster Qualität.

Hinweise:

Die wichtigsten Neuerungen des Universitätsvertrags im Überblick

Finanzierungsmodell: Die Trägerkantone übernehmen wie bisher die Vollkosten für ihre Studierenden. Das Restdefizit der Universität wird von den Trägerkantonen künftig nach Abzug des Standortvorteils von Basel-Stadt in der Höhe von 10 Prozent sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit getragen. Als Indikator dient der standardisierte Steuerertrag, welcher jährlich im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) vom Bund erhoben wird.  

Governance: Die Regierungen der Trägerkantone beschliessen eine gemeinsame Eigentümerstrategie für die Universität. Dazu formulieren sie eine Regelung für eine angemessene Eigenkapitalausstattung der Universität unter Berücksichtigung der notwendigen unternehmerischen Handlungsspielräume. Zudem wird die Universität ihre Rechnung nach dem breit anerkannten und transparenten Standard Swiss GAAP FER vorlegen.

Immobiliengremium: Das neu geschaffene gemeinsame Fachgremium der Universität und der Kantone berät den Universitätsrat und die Trägerkantone in strategie- und kostenrelevanten Immobiliengeschäften und sorgt für die Abstimmung der Interessen zwischen den Trägerkantonen und der Universität.

Stärkung der Bauherrenrolle: Neu legt der Universitätsrat eine mit dem Immobiliengremium abgesprochene Immobilienstrategie fest. Weiter wird dem Universitätsrat die Bauherrenrolle bei Bauprojekten der Universität übertragen. Dies betrifft Gebäude, bei welchen die Universität Eigentümerin ist oder wird, nicht aber solche im Eigentum eines Trägerkantons.

Mietmodell: Das angepasste Mietmodell für Liegenschaften eines Vertragskantons trennt neu zwischen Grundausbau und Mieterausbau. Der Grundausbau ist in der Verantwortung des vermietenden Vertragskantons, der Mietausbau liegt in derjenigen der Universität als Mieterin. Damit wird die Universität um die Aufgabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht entlastet. Dem vermietenden Vertragskanton entrichtet sie eine entsprechend höhere Miete.

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