Schulstart am 3. Januar 2022: Maskenpflicht ab 1. Klasse und obligatorische Tests

Die Lage an den Basler Schulen bleibt angespannt. Um auf die neue Omikron-Variante zu reagieren, werden neue Massnahmen eingeführt. Ab dem 3. Januar gilt an den Schulen eine ausgeweitete Maskentragpflicht und die repetitiven Tests werden obligatorisch. Wie bereits angekündigt können bis zu den Fasnachtsferien keine Lager durchgeführt werden. Diese Massnahmen haben zum Ziel, dass die Schulen auch weiter offenbleiben können.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die COVID-Verordnung heute in seiner Sitzung angepasst, damit die neuen Massnahmen zum Schulstart am 3. Januar eingeführt werden können.

Die Maskentragpflicht gilt neu für sämtliche Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarschulklasse. Zusätzlich gilt sie weiterhin für alle Lehr- und Fachpersonen an den Schulen und neu auch für Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Spielgruppen. Ausnahmen bestehen für Personen, die nachweisen können, dass sie z.B. aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Auch in Situationen, in denen die Betreuung oder Therapie wesentlich erschwert werden, kann auf eine Maske verzichtet werden.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Fachpersonen der Primar- und Sekundarstufe I müssen künftig am wöchentlichen repetitiven Testen (Pooltests) teilnehmen. Im Falle eines positiven Poolergebnisses sind auch die individuellen Nachtests (Depooling) obligatorisch. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die in den letzten sechs Monaten positiv auf eine Sars-Cov-2 Infektion getestet wurden. Wer sich weigert, am individuellen Nachtest teilzunehmen, muss in Quarantäne, wenn es im Pool ein positives Ergebnis hatte. Die generelle Verweigerung der Teilnahme an den Tests kann auch zu einer Bestrafung mit Busse gemäss Art. 83 Abs. 1 Bst. j des Epidemiegesetzes führen.

Die Massnahmen treten am 3. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 31. Januar 2022 befristet.

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