Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der integrativen Schule

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gibt ein umfassendes Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der integrativen Schule zur Konsultation frei. Es soll Schülerinnen und Schüler gezielter fördern und der grossen Belastung von Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen entgegenwirken. Das Massnahmenpaket hat Kosten von 16,2 Mio. Franken zur Folge. In einer Konsultation können sich insbesondere Lehr- und Fachpersonen zu den Massnahmen äussern.

Das Prinzip der integrativen Schule ist in Basel-Stadt seit 2011 ein gesetzlicher Auftrag. Basel-Stadt hat die integrative Schule als einer der ersten Kantone besonders konsequent umgesetzt. Das System stösst heute an Grenzen und bedarf einer Weiterentwicklung. Insbesondere eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit einer massiven Verhaltensauffälligkeit erschweren den Unterricht stark. Die Belastung von Schülerinnen und Schülern einerseits und Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen andererseits ist damit an eine Grenze gestossen.

Das Erziehungsdepartement hat daher Massnahmen erarbeitet, auch als Antwort auf die kantonale Volksinitiative «für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Schule Basel-Stadt» sowie auf Vorstösse im Grossen Rat in diesem Themenbereich. Ein umfassendes Massnahmenpaket nimmt einen Grossteil der Forderungen auf und geht teilweise darüber hinaus. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz «Integration vor Separation». Damit Integration im Grossen gelingen kann, ist in Einzelfällen vorübergehend Separation nötig. Mit der Umsetzung der Massnahmen dürfte sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an separativen oder teilseparativen Unterrichtsformen teilnehmen, auf schätzungsweise bis zu 6% erhöhen.

Massnahmen

  • Neu werden kleine Förderklassen (separativ) oder Fördergruppen (teilseparativ) auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I geschaffen. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler, die etwa aufgrund ihrer intellektuellen Ressourcen Schwierigkeiten beim Lernen haben.
  • Schwierige Situationen im Klassenzimmer können neu auch mit Lerninseln aufgefangen werden. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit akut schwierigem Verhalten. Diese können in einer Lerninsel vorübergehend von Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie von schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen betreut und unterrichtet werden.
  • Kindergärten sollen mehr Ressourcen zur Förderung erhalten. So sollen etwa in besonders belasteten Kindergärten künftig während fast der gesamten Unterrichtszeit am Vormittag zwei Lehrpersonen gemeinsam unterrichten.
  • Schulleitungen sollen die ihnen zugeteilten Förderressourcen flexibler und in mehr Eigenverantwortung einsetzen können. Ziel ist, dass Schulleitungen die Förderressourcen je nach Situation an ihrem Standort gezielter einsetzen können.
  • Die Spezialangebote SpA sollen mit einem neuen Förderangebot entlastet werden, dem SpA Plus. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit massiv erhöhtem Förderbedarf, etwa mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten, welche die Fördermöglichkeiten der bestehenden SpA sprengen.

Daneben beinhaltet das Paket weitere Massnahmen wie etwa die Erhöhung der Ressourcen für Logopädie oder die Überprüfung und Weiterentwicklung des Weiterbildungsangebots für Lehr- und Fachpersonen.

In einer Konsultation können sich Teilnehmende bis zum 7. Juli 2023 zum Massnahmenpaket äussern. Für die Umsetzung des Pakets ist mit neuen jährlich wiederkehrenden Kosten von insgesamt 16.2 Millionen Franken zu rechnen.

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