Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst – Schule

Schulische Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen können mit dem Einverständnis der Eltern eine Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst tätigen. Bitte besprechen Sie die Anmeldungen jeweils vorgängig mit der schulhauszuständigen Psychologin / dem schulhauszuständigen Psychologen.

Rechtliche Grundlagen

§ 145a Anmeldung zu Abklärungen, Beratungen und Behandlungen
Schulgesetz 410.100

Weitere Infos

Erforderliche Dokumente Elterneinverständnis Anmeldung SPD

Letzte Änderung

21.05.2021