Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst – Schule
Schulische Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen können mit dem Einverständnis der Eltern eine Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst tätigen. Bitte besprechen Sie die Anmeldungen jeweils vorgängig mit der schulhauszuständigen Psychologin / dem schulhauszuständigen Psychologen.
Rechtliche Grundlagen
§ 145a Anmeldung zu Abklärungen, Beratungen und Behandlungen
Schulgesetz 410.100
Weitere Infos
Erforderliche Dokumente | Elterneinverständnis Anmeldung SPD |
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Letzte Änderung
21.05.2021