Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst – Eltern
Erziehungsberechtigte, Jugendliche und junge Erwachsene können hiermit eine Anmeldung beim Schulpsychologischen Dienst tätigen. Wir melden uns in den nächsten zwei bis drei Wochen mit einem Termin für ein Erstgespräch
Rechtliche Grundlagen
§ 145a Anmeldung zu Abklärungen, Beratungen und Behandlungen
Schulgesetz 410.100
Letzte Änderung
21.05.2021