Beschwerden

Gibt es ein Problem in der Schule Ihres Kindes? Wenn nicht alles rund läuft, ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Ihnen zugewiesene Ansprechperson Ihre erste Bezugsperson. In zweiter Instanz ist die Schulleitung gerne für Sie da. Mit grundsätzlichen Anliegen können Sie sich auch an die Elterndelegierten der Klasse Ihres Kindes wenden.

Ist ein Problem nicht im Gespräch mit der Klassenlehrperson und der Schulleitung lösbar, kann die Stufenleitung oder die Abteilungsleitung Bildung und Familie der Gemeinde Riehen weiterhelfen. Auf gegenseitigen Wunsch kann die Präsidentin oder der Präsident des Schulrats zwischen Ihnen und der Schule vermitteln.

Lässt sich ein Konflikt nicht einvernehmlich bereinigen, ist die nächst höhere Instanz der Leiter Volksschulen. Für manche Fragen steht Ihnen auch der Rechtsweg offen. Rekurse werden vom Departementsvorsteher entschieden.

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