Primarstufe

Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe und sind organisatorisch an einem Standort vereint. Ihr Kind besucht einen Kindergarten respektive eine Primarschule in der Nähe des Wohnorts. Die Standortzuteilung nimmt die Volksschulleitung vor. Die Kindergartenzuteilung und die Klassenzuteilung sind Sache der Schulleitung.
FAQ Eintritt Kindergarten und Primarschule
Wie bereite ich mein Kind auf den Eintritt in den Kindergarten vor? Was lernt mein Nachwuchs in der Primarschule? Wie funktioniert das Basler Schulsystem eigentlich?
Solche Fragen werden entweder an den Informationsabenden für Eltern beantwortet. Oder aber direkt von Fachpersonen online. Untenstehend zwei Links auf Seiten, wo die gängigsten Fragen via Erklärfilm beantwortet sind.
Die Schulen der Primarstufe sind teilautonom geleitete Schulen. Das bedeutet für die Eltern: Erste Ansprechpersonen für schulische Fragen sind immer die Klassenlehrperson und dann in einem zweiten Schritt die Schulleitung. Die Volksschulleitung legt als vorgesetzte Stelle aller Schulleitungen die Ziele und Vorgaben fest, die für alle Schulen gelten, und kontrolliert auch deren Einhaltung.
Der Kindergarten
Der Kindergarten gehört im Kanton Basel-Stadt zur obligatorischen Schulzeit und dauert zwei Jahre. Normalerweise treten Kinder im fünften Lebensjahr in den Kindergarten ein. Er bereitet Ihr Kind spielerisch auf die Schule vor und fördert es ganzheitlich.
Die Primarschule
Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule. Diese dauert sechs Jahre. Ihr Kind besucht alle sechs Primarschuljahre an der gleichen Schule. Die Schülerinnen und Schüler werden in einem breiten Fächerspektrum unterrichtet. Wie im Kindergarten wird auch in der Primarschule ganzheitlich, oft auch fächerübergreifend unterrichtet. In der 3. Klasse beginnt der Französischunterricht und in der 5. Klasse der Englischunterricht. Die Lehrpersonen berücksichtigen den jeweiligen Entwicklungsstand eines Kindes und bauen auf dessen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf.
Absenzen- und Urlaubsregelungen
Der Besuch des Kindergartens und der Primarschule ist obligatorisch. Absenzen wegen Krankheit sind ab dem ersten Tag zu melden und Urlaube ausserhalb der Schulferien müssen im Voraus beantragt werden. Auf der Primarstufe können Eltern an frei wählbaren Tagen, die im Voraus mitgeteilt werden müssen, Familienurlaub beziehen. Maximal können in den zwei Jahren Kindergarten zehn und in den sechs Jahren Primarschule insgesamt 12 Tage Familienurlaub bezogen werden.
Integration und Förderangebote
Die Primarstufe ist eine «Schule für Alle»: Mit einer integrativen Pädagogik und aufeinander aufbauenden Förderangeboten will sie allen Schülerinnen und Schülern das bestmögliche Lernumfeld bieten. Die gilt auch für Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen: Für sie wird in Basel in 34 Sprachen Unterricht in «Heimatlichen Sprachen und Kultur» (HSK) angeboten.