Elternmitarbeit in Gremien

Eltern und Schule sind Partner: Gemeinsam tragen wir die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Damit die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrnehmen kann, ist sie auf Ihr Interesse und Engagement angewiesen. Auch für Ihr Kind ist es wichtig zu spüren, dass Sie sich für seine Schule interessieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich verstärkt in die Schule einzubringen: als Elterndelegierte der Klasse Ihres Kindes und als Mitglied des Elternrats oder als Mitglied des Schulrats.

Elterndelegierte

In jeder Schulklasse bestimmen die Eltern zu Beginn eines Schuljahres zwei Elterndelegierte. Diese sammeln Anliegen von Eltern einer Klasse und besprechen sie mit der Klassenlehrperson oder bringen sie in den Elternrat. Elterndelegierte helfen, wenn es in der Schule Schwierigkeiten gibt, und sie unterstützen die Lehr- und Fachpersonen bei Klassenanlässen und weiteren Vorhaben. Die Elterndelegierten aller Klassen bilden zusammen den Elternrat der Schule.

Elternrat

Im Elternrat vereinen sich die Elterndelegierten aller Klassen einer Schule. Um die Anliegen der Eltern möglichst gut vertreten zu können, sollten die verschiedenen Sprach- und Kulturgruppen aus der Schule in diesem Gremium vertreten sein. Die Mitglieder des Elternrats treffen sich regelmässig mit der Schulleitung. Sie tauschen Erfahrungen aus und unterstützen Anliegen, welche die ganze Schule betreffen. Neben Sitzungen bieten auch Feiern und weitere Anlässe Gelegenheit zum Austausch – auch mit Lehr- und Fachpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie anderen Eltern. Zwei Vertretende des Elternrats einer Schule werden in den Schulrat delegiert.

Bei Fragen zum Elternrat wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der betreffenden Schule.

Schulrat

Der Schulrat unter der Leitung des Schulratspräsidenten oder der Schulratspräsidentin bildet eine Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit: Er fördert den Austausch zwischen allen an der Schule Beteiligten – den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Zum Schulrat gehören neben zwei Vertretungen des Elternrats ein Mitglied der Schulleitung, eine Lehrperson sowie zwei Vertretungen der Politik. Die Mitglieder des Schulrats nehmen regelmässig an Schulanlässen wie Elternabenden, Schulkonferenzen und am Unterricht teil, um sich einen Einblick in die Arbeit der Schule zu verschaffen. Der Schulrat ermöglicht den Austausch der verschiedenen Sichtweisen und kann, dank guter Kenntnis der Schule und der Betroffenen, zu Lösungen bei allfälligen Konflikten beitragen.

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