Schulrat

Der Schulrat bildet an den Volkschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat. Ausser einer externen Persönlichkeit, die das Präsidium innehat, setzt sich jeder Schulrat aus je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, einem Mitglied der Schulleitung sowie einer Lehrperson zusammen.

Die Schulratspräsidien werden vom Regierungsrat auf Vorschlag des Erziehungsdepartements gewählt. Die beiden Vertretungen der Öffentlichkeit werden durch die politischen Parteien vorgeschlagen und vom Regierungsrat gewählt. Der Elternrat hat das Recht, zwei Elternvertretungen in den Schulrat zu delegieren.

Die Schulratspräsidien finden Sie im Staatskalender.

Schulrat hat keine Leitungsfunktion
Die Aufgaben des Schulrats unterscheiden sich deutlich von den Aufgaben der früheren Inspektionen und den Schulkommissionen, die es an den weiterführenden Schulen gibt. Der Schulrat ist nicht die vorgesetzte Stelle der Schulleitung. Diese Aufgabe nehmen die Stufenleitungen, die Volksschulleitung und der Departementsvorsteher wahr.

Dialog und Vermittlung
Der Schulrat sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule. Das Leitbild und die Hausordnung, die von Schulkonferenz und Schulleitung erarbeitet worden ist, werden ihm vor dem Erlass zur Genehmigung vorgelegt. Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden.

Die Aufgaben des Schulrats sind detailliert in einer Verordnung geregelt.

Verordnung betreffend die Tätigkeit der Schulräte der Volksschulen