Rechtliche Grundlagen

Das gesamte Bildungswesen im Kanton Basel-Stadt ist rechtlich in der Verfassung verankert und in mehreren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Auf Ebene der Kantonsverfassung werden in den Paragraphen 17 und folgende die Grundsätze der Bildung und Erziehung festgehalten.

Schulpflicht in der Verfassung

Bereits auf der Ebene der Verfassung festgeschrieben sind die obligatorische Schulpflicht und der Grundsatz, dass nicht nur der Schulbesuch, sondern auch die Lehrmittel in diesem Rahmen unentgeltlich sind. Die Verfassung verpflichtet den Staat, für ein umfassendes Bildungsangebot zu sorgen, das «die Integration aller Kinder und Jugendlichen in die Gesellschaft fördert». Staatliche Kindergärten, Schulen, Tagesbetreuungseinrichtungen, Sonderschulen und Heime müssen konfessionell und politisch neutral geführt werden. Nichtstaatliche Bildungseinrichtungen unterstehen der Aufsicht des Kantons und bedürfen einer Bewilligung.

Das Schulgesetz und drei weitere Gesetze

Elementare Bestimmungen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen sind in erster Linie im Schulgesetz festgehalten. Darin sind der Aufbau des baselstädtischen Schulsystems und die wichtigsten Grundsätze für das Funktionieren des kantonalen Bildungswesens formuliert. Ausser der ganzen Volksschule deckt das Schulgesetz auch die Fachmaturitätsschule, die Wirtschaftsmittelschule und die Gymnasien ab. Jede Veränderung am Schulgesetz, das 1924 erlassen und seither immer wieder revidiert worden ist, bedarf eines Beschlusses durch den Grossen Rat.

Diejenigen Bereiche der nachobligatorischen Bildung, die vom Schulgesetz nicht erfasst sind, werden durch drei weitere Gesetze rechtlich abgedeckt. Für den ganzen Berufsbildungsbereich relevant ist das aus dem Jahr 2007 stammende Gesetz über die Berufsbildung. Ausserdem gibt es noch zwei separate Gesetze, in denen die Belange der Berufsfachschule Basel (BFS Basel) beziehungsweise der Allgemeine Gewerbeschule Basel (AGS Basel) und die Schule für Gestaltung Basel (SfG Basel) rechtlich geregelt werden.

Die ganze Schullaufbahn in einer Verordnung

Für den Schulalltag besonders wichtig sind die praktischen Detailbestimmungen, die in einer Vielzahl von Verordnungen festgehalten sind. Der Erlass und die Anpassung von Verordnungen liegen in der abschliessenden Kompetenz des Regierungsrats. Eine zentrale Rolle spielt die Schullaufbahnverordnung, in der alle Regelungen zur Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide vom Kindergarten bis zur Matur zusammengefasst sind.

Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern

Weitere Verordnungen sind der Mitsprache von Eltern und Kindern in der Schule sowie den praktischen Regeln für den Schulbesuch gewidmet. Die detaillierten Regelungen zu Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen finden sich in der «Absenzen- und Disziplinarverordnung». Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler werden in der «Schülerinnen- und Schülerverordnung» geregelt und Bestimmungen zum Verhältnis von Schule und Eltern sind in der Verordnung «Kooperation Erziehungsberechtigte» festgehalten. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf sind die Regelungen in der «Sonderpädagogik- und Spitalschulverordnung» enthalten.

Weitere Informationen

Die Kantonsverfassung, die Gesetze und erwähnten Verordnungen finden Sie unter «Gesetze» in der Fusszeile.