Gremien

Das Bildungswesen im Kanton Basel-Stadt wird durch verschiedene Gremien gesteuert, deren Aufgaben und Kompetenzen im Schulgesetz und den dazu gehörenden Verordnungen geregelt werden.

Oberaufsicht des Grossen Rates

Die Budgethoheit und die Gesetzgebungskompetenz liegt – wie bei allen öffentlichen Aufgaben – beim Kantonsparlament, dem Grossen Rat. Das heisst: Alle Neuerungen, bei denen eine Anpassung des Schulgesetzes notwendig ist und/oder die mit Mehrkosten verbunden sind, müssen vom Grossen Rat genehmigt werden. Im Rahmen des Spielraums, der den Schulen mit der Teilautonomie gewährt wird, müssen die politischen Vorgaben dann verbindlich von den Schulen umgesetzt werden.

Eine wichtige Rolle bei den bildungspolitischen Weichenstellungen spielt die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates: Die nach Parteienproporz zusammengesetzte Kommission prüft und berät alle Vorlagen des Regierungsrats im Voraus und gibt dem Ratsplenum eine Empfehlung ab. Jedes Mitglied des Grossen Rates hat die Möglichkeit, bildungspolitische Themen in Vorstössen (Motion, Anzug, Interpellation etc.) aufzugreifen.

Zur Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

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Mitwirkungsorgane auf allen Ebenen

Innerhalb des Rahmens, den das Schulgesetz und das Budget vorgeben, kann der Regierungsrat Verordnungen erlassen. Er wird dabei vom Erziehungsrat unterstützt.

Das Schulgesetz definiert die Funktionen, die Schulräte, Schulkommissionen, Elternräte und Schulkonferenzen auf allen Schulstufen für das Funktionieren des Zusammenspiels aller Akteure an den öffentlichen Schulen zu übernehmen haben. Alle Lehrpersonen zusammen bilden die Kantonale Schulkonferenz (ehemals Staatliche Schulsynode). Diese trifft sich einmal jährlich zu einer Gesamtkonferenz.

Mehr zum Erziehungsrat

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