Sonderpädagogik

Die Kantone tragen seit dem 1. Januar 2008 die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf. Bis dahin war ein wesentlicher Teil der sonderpädagogischen Massnahmen von der Invalidenversicherung (IV) mitfinanziert und damit auch mitgeregelt worden.

Gesetzlicher Auftrag

Die Neuausgestaltung der Sonderpädagogik hat zwei gesetzliche Grundlagen: Einerseits hat der Bund mit dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 den Vorrang der Schulung von Kindern mit Behinderungen in Regelklassen (integrative Schulung) festgeschrieben. Anderseits haben die Kantone 2007 in einem Konkordat Sonderpädagogik festgelegt, wie sie im Aufgabenfeld zusammenarbeiten wollen, das sie von der IV übernommen haben. 2010 hat der Grosse Rat Basel-Stadt den Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik beschlossen und die neue Aufgabe mit der integrativen Ausrichtung ins Schulgesetz aufgenommen. In der Folge wurde die Sonderpädagogik schrittweise in die Volksschule integriert, die damit zur Schule für alle wurde. Auf der Basis der neuen Bestimmungen im Schulgesetz (§§ 63a, 63b, 64) hat der Regierungsrat 2011 eine neue kantonale Verordnung Sonderpädagogik in Kraft gesetzt, in der die Details geregelt werden. Das Schulgesetz finden Sie in der Fusszeile unter Gesetze.

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Standardisiertes Abklärungsverfahren

Diese interkantonale Vereinbarung ist seit Anfang 2011 rechtskräftig, nachdem der Kanton Basel-Stadt den Beitritt beschlossen hat. Bis heute sind 16 Kantone dem Sonderpädagogik-Konkordat beigetreten.

Liste der Kantone mit Beitrittsdatum

Das Sonderpädagogik-Konkordat regelt nicht die Angebote und Massnahmen als solche – das erfolgt auf kantonaler Ebene –, sondern die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Die beigetretenen Kantone verpflichten sich dazu, das im Konkordat beschriebene Grundangebot zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das heisst: In allen Kantone werden die gleichen Begriffe und Qualitätsvorgaben verwendet, und auch in Basel-Stadt kommt ein für alle Kantone gültiges Standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs (SAV) zur Anwendung.

Standardisiertes Abklärungsverfahren

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Integration vor Separation

Das Sonderpädagogik-Konkordat nimmt den Grundsatz auf, dass die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern ist. Das ist eine Verpflichtung an die Kantone durch das nationale Behindertengleichstellungsgesetz, in dem der Grundsatz «Integration vor Separation» rechtlich verankert ist. Das Sonderpädagogik-Konkordat hält fest, dass sonderpädagogische Massnahmen «unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation» zu treffen sind. Auch wenn die integrative Schulung zuerst geprüft wird, stehen auch weiterhin separative Schulungsangebote zur Verfügung, wenn Schülerinnen und Schüler im regulären Unterricht nicht ausreichend gefördert werden können.

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Studie zur integrativen Schule

Im Vergleich mit anderen Kantonen in der Schweiz ist Basel-Stadt mit der Umsetzung der integrativen Schule schon weit fortgeschritten. Dabei geht das Erziehungsdepartement sorgfältig vor: Es hat das System integrative Schule von unabhängigen Experten prüfen lassen. Der Expertenbericht stellt der Volksschule Basel-Stadt ein gutes Zeugnis aus und empfiehlt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Die Schulen würden genügend unterstützt und stünden der Integration positiv gegenüber, heisst es im Bericht. Die Experten zeigten sich beeindruckt, mit wie viel Engagement und Flexibilität an den Basler Schulen die Integration umgesetzt wird. Bezüglich Konzeption, Gesetzgebung, Organisation und Ressourcen sei Basel-Stadt anderen Kantonen weit voraus. Allerdings sollte der Umfang verfasster Papiere deutlich reduziert werden. Zudem betonten die Experten, dass es weniger um das Umsetzen als um das Entwickeln der integrativen Schule gehe und dass unterschiedliche Entwicklungen zugelassen werden sollten.

Seit der Studie wurden in einem ersten Schritt die Papiere zur integrativen Schule reduziert und in einem zweiten Schritt am 1. Januar 2021 durch die Richtlinien Förderung und Integration in den Volksschulen des Kantons Basel-Stadt ersetzt.

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