Beurteilung in der Primarschule


Von der 1. bis 5. Klasse der Primarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahrs ein Zeugnis. In der 6. Klasse gibt es zwei Zeugnisse. Bis zur 4. Klasse wird mit Worten beurteilt. Die Prädikate heissen: hohe Anforderungen erreicht / mittlere Anforderungen erreicht / Grundanforderungen erreicht / Grundanforderungen nicht erreicht.

Noten ab 5. Klasse

Ab der 5. Primarklasse werden Noten gesetzt. Es werden ganze und halbe Noten von 1 bis 6 erteilt. Sechs ist die beste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Die Lehrpersonen setzen die Zeugnisnoten in ihren Fächern und Fachbereichen aufgrund mehrerer Tests und Arbeiten während des gesamten Schuljahrs. Grundsätzlich werden alle Kinder ins nächste Schuljahr befördert. Das Wiederholen eines Schuljahrs ist nur in besonderen Fällen möglich. Wenn ein Kind besonders leistungsfähig und motiviert ist, kann es ein Schuljahr überspringen.

Mehr zu Überspringen und Wiederholen

Übertritt in die Sekundarschule

Je nach schulischen Leistungen treten die Kinder nach der Primarschule in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule über. Grundlage für die Zuteilung in einen Leistungszug sind die beiden Zeugnisse in der 6. Klasse. Dabei zählen alle Fächer, aber nicht alle gleich. Deutsch, Mathematik und die Fächerkombination Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) zählen dreifach, Englisch und Französisch je eineinhalbfach und die Fächer Musik, Gestalten und Sport je einfach. Für eine zusätzliche Chance können sie eine freiwillige Aufnahmeprüfung ablegen.

Mehr zur freiwilligen Aufnahmeprüfung

A-, E- oder P-Zug?

Die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule erfolgt folgendermassen:

Die Berechtigung für die Zuweisung in den Leistungszug E oder P im 1. Semester muss im 2. Semester bestätigt oder übertroffen werden. Kann die Zuweisung aus dem 1. Zeugnis im 2. Zeugnis nicht bestätigt werden, erfolgt eine Einteilung in den nächsttieferen Leistungszug. Ein Wechsel in einen höheren Leistungszug aufgrund des 2. Zeugnisses ist nicht möglich.
Sämtliche Leistungszugzuweisungen sind definitiv.